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DBA-Belgien: Neuregelung der Grenzgängerbesteuerung
Das DBA mit Belgien vom (BStBl 1969 I, S. 38) enthält in Art. 15 Abs. 3 Nr. 1 i. V. mit Punkt 11 des Schlussprotokolls zum Abkommen eine Grenzgängerregelung, wie sie seinerzeit mit den meisten Nachbarstaaten Deutschlands abgeschlossen wurde. Danach hat bei Arbeitnehmern, die in dem einen Staat ihre ständige Arbeitsstätte und in dem anderen Staat ihren ständigen Wohnsitz haben, an den sie arbeitstäglich zurückkehren (Grenzgänger), der Wohnsitzstaat das ausschließliche Besteuerungsrecht für die in dem anderen Staat erzielten Arbeitseinkünfte. Das Steuerniveau richtet sich dabei immer nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaates. Dies führt i. d. R. zu dem für den Steuerpflichtigen günstigsten Ergebnis, da der Wohnsitzstaat im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht die persönlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen voll berücksichtigen kann. Dies war dem Tätigkeitsstaat im Rahmen der dort bestehenden beschränkten Steuerpflicht in der Vergangenheit nicht möglich.
Diese Situation hat sich nach der Neufassung des Einkommensteuergesetzes durch das Jahressteuergesetz 1996 (BStBl 1996 I, S. 438) als Folge der Rechtsprechung des EuGH im Fall Schumacker dahingehend geändert, dass es zu einer Gleichstellung der beschränkt Steuerpflichtigen mit den unbesc...