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Erbschaft-/Schenkungsteuer | Steuervorteile für Schenkung von Anteilen an einer Personengesellschaft trotz mehrerer Umwandlungsvorgänge in den folgenden fünf Jahren
Die Steuervergünstigungen nach § 13a ErbStG a. F. für den Erwerb von Anteilen an einer Personengesellschaft fallen auch dann nicht rückwirkend weg, wenn innerhalb von fünf Jahren nach dem Erwerb mehrere Umwandlungsvorgänge i. S. des § 20 Abs. 1 und § 24 Abs. 1 des UmwStG stattfinden (Bezug: § 13a ErbStG vor 2009; § 20 Abs. 1, § 24 Abs. 1 UmwStG a. F.).
Nach § 13a Abs. 5 Nr. 1 ErbStG in der vor 2009 gültigen Fassung entfallen der Freibetrag nach Abs. 1 und der verminderte Wertansatz nach Abs. 2 für erworbenes Betriebsvermögen u. a. mit Wirkung für die Vergangenheit weg, soweit der Erwerber innerhalb von fünf Jahren nach dem Erwerb eines Anteils an einer Personengesellschaft einen Anteil daran veräußert; als Veräußerung gilt auch die Aufgabe. Gleiches gilt, wenn wesentliche Betriebsgrundlagen eines Gewerbebetri...