Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB 8/2011 S. 320

Keine Bindung des Verwalters an vollstreckungsbeschränkende Vereinbarungen vor Verfahrenseröffnung

Eine vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens zwischen dem Schuldner und einem Grundpfandgläubiger getroffene vollstreckungsbeschränkende Vereinbarung hindert den Insolvenzverwalter auch dann nicht an der Verwertung des Grundstücks, wenn es zugunsten dieses Gläubigers wertausschöpfend belastet ist. Ein Verwertungsverbot ergibt sich weder aus der Insolvenzordnung noch aus den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB). Denn der Verwalter kann im Gegensatz zu diesem nicht nur die Zwangsversteigerung betreiben, sondern ist auch zu einer freihändigen Veräußerung des Grundstücks berechtigt, bei der oft ein höherer Kaufpreis erzielt wird. Der Verwalter wird dabei nicht nur im Interesse des absonderungsberechtigten Gläubigers tätig, sondern zieht im Interesse der anderen (ungesicherten) Gläubiger d...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen