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Steuererklärungen 2010
Nach einem Jahr schon wieder da
Gerade einmal ein Jahr ist es her, dass die bis zum Veranlagungszeitraum 2008 eigenständige „Anlage AU” in der „Anlage Vorsorgeaufwand” aufging. Nun feiert sie in der Einkommensteuererklärung 2010 ihr Comeback. Damit sind Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben, bei Abschluss eines sog. Riester-Renten-Vertrags, wieder in der „Anlage AV” einzutragen. Im Fokus der diesjährigen Einkommensteuererklärung steht aber die „Anlage Vorsorgeaufwand”. Sie ist für alle anderen Alters- und sonstigen Vorsorgeaufwendungen, wie die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, Krankenkassen- und bestimmte Versicherungsbeiträge, auszufüllen. Hintergrund ist das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung, aufgrund dessen ab dem Jahr 2010 die Beiträge zur Basisversorgung bei Kranken- und Pflegeversicherung vom Finanzamt steuermindernd berücksichtigt werden. Doch es reicht nicht, die Grundregeln dieser Änderungen zu beherrschen. Genauso wichtig ist es zu wissen, wie und an welcher Stelle diese Beiträge einzutragen sind, damit sie den gewünschten Effekt erzielen. Sowinski erläutert auf Seite 404 daher nicht nur alle bei der Einkommenste...