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BFH 12.01.2011 I R 3/10, NWB 16/2011 S. 1303
Körperschaftsteuer | Mindestlaufzeit des Gewinnabführungsvertrags bei Organschaft
Nach dem bemisst sich die fünfjährige Mindestlaufzeit des Gewinnabführungsvertrags bei der körperschaftsteuerlichen Organschaft nach Zeitjahren und nicht nach Wirtschaftsjahren.