NWB Nr. 16 vom Seite 1297

Steuererklärungen 2010

Reinhild Foitzik | Verantw. Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Nach einem Jahr schon wieder da

Gerade einmal ein Jahr ist es her, dass die bis zum Veranlagungszeitraum 2008 eigenständige „Anlage AU” in der „Anlage Vorsorgeaufwand” aufging. Nun feiert sie in der Einkommensteuererklärung 2010 ihr Comeback. Damit sind Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben, bei Abschluss eines sog. Riester-Renten-Vertrags, wieder in der „Anlage AV” einzutragen. Im Fokus der diesjährigen Einkommensteuererklärung steht aber die „Anlage Vorsorgeaufwand”. Sie ist für alle anderen Alters- und sonstigen Vorsorgeaufwendungen, wie die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, Krankenkassen- und bestimmte Versicherungsbeiträge, auszufüllen. Hintergrund ist das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung, aufgrund dessen ab dem Jahr 2010 die Beiträge zur Basisversorgung bei Kranken- und Pflegeversicherung vom Finanzamt steuermindernd berücksichtigt werden. Doch es reicht nicht, die Grundregeln dieser Änderungen zu beherrschen. Genauso wichtig ist es zu wissen, wie und an welcher Stelle diese Beiträge einzutragen sind, damit sie den gewünschten Effekt erzielen. Sowinski erläutert auf Seite 1314 daher nicht nur alle bei der Einkommensteuererklärung 2010 zu beachtenden Besonderheiten, sondern führt auch Schritt für Schritt durch die „Anlage Vorsorgeaufwand”. Auch bei der Körperschaftsteuererklärung 2010 ist eine Reihe von gesetzlichen Regelungen zu beachten, deren Handhabung komplex ist. Die Mühe lohnt, wie Fußbroich auf Seite 1359 feststellt. Die Änderungen bei der Zinsschranke und der Verlustnutzungsbeschränkung sind überwiegend entlastender Natur. Das Gewerbesteuerrecht hingegen war im Jahr 2010 von der Rechtsprechung geprägt. So hat der Bundesfinanzhof das sog. Treuhandmodell und den Abzug finaler ausländischer EU-Betriebsstättenverluste anerkannt. Rengier rät deshalb auf Seite 1377, zu prüfen, ob im Rahmen der Gewerbesteuererklärung 2010 diese für die Steuerpflichtigen positiven Entscheidungen nutzbar gemacht werden können. Bei der Umsatzsteuererklärung 2010 ist insbesondere die weitere Ausweitung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers zu beachten. Vor allem die Eingangsumsätze sind dahingehend zu überprüfen, empfiehlt Hippke auf Seite 1393. Und die Grundsätze für die Verwendung von Steuererklärungsvordrucken stellt Baum auf Seite 1399 dar.

Auch wenn es uns im Kampf mit den Steuerformularen so vorkommen mag – wir Deutsche sind hier nicht Weltmeister. Das sind wohl die Brasilianer, die sage und schreibe 2.600 Stunden pro Jahr in die Steuerformulare investieren. Zu diesem Ergebnis kommt eine von PricewaterhouseCoopers zusammen mit der Weltbank erstellte Studie vom November 2010. So gut wie gar keine Arbeit mit der Steuererklärung hat man auf den Malediven, nach „ein paar Minuten” ist alles schon erledigt. Aber auch Deutschland steht mit 222 Stunden gar nicht so schlecht da: Rang 14 in der EU, Platz 84 weltweit!

Beste Grüße

Reinhild Foitzik

Fundstelle(n):
NWB 2011 Seite 1297
XAAAD-80462