Einfuhrabgaben auf Billigschuhe aus China - Mustereinspruch
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Ermittlung des Zollwerts für aus China eingeführte Schuhe nach Art. 31 ZK, da der Preis für den Verkauf zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Gemeinschaft nicht bekannt ist und der Verkaufspreis des in Deutschland ansässigen Versenders unrealistisch niedrig war. Ist die Zugrundelegung der aus der chinesischen Exportstatistik ermittelten Durchschnittspreise eine zweckmäßige Methode zur Ermittlung des Zollwerts? Hätte das FG die Risikoanalyse ZORA hinterfragen, die vorliegende innergemeinschaftliche Rechnung berücksichtigen und eine einzelfallbezogene Schätzung durchführen müssen? Stellt ein niedriger Rechnungspreis bereits „begründete Zweifel” (Art. 181a Abs. 1 ZKDVO) dar?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
BAAAD-80400