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IWB Nr. 8 vom Seite 367 Fach 3 Deutschland Gr. 1 Seite 1883

Erneute Reform der Hinzurechnungsbesteuerung durch das Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz

von Prof. Dr. Siegfried Grotherr, Hamburg

Mit dem Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz (UntStFG) v. 20. 12. 2001 hat der Gesetzgeber die Hinzurechnungsbesteuerung gem. den §§ 7 ff. AStG erneut grundlegend reformiert. Infolge des zeitlichen Anwendungsbereichs der Neuregelungen kommen die in der Literatur heftig kritisierten Änderungen, die durch das Steuersenkungsgesetz (StSenkG) v. 23. 10. 2000 (BGBl I S. 1433) erst vor kurzem bei der Hinzurechnungsbesteuerung vorgenommen wurden (vgl. z. B. Grotherr S. 1675 ff.), niemals zur Anwendung. Der Gesetzgeber stellt in gewissem Umfang den Rechtszustand wieder her, wie er vor dem StSenkG bestanden hat. Es wurde allerdings versäumt, die EU-rechtliche und DBA-rechtliche Problematik der Hinzurechnungsbesteuerung grundlegend zu lösen, so dass außer Frage steht, dass es sich bei den Änderungen durch das UntStFG nur um eine ”Zwischenreform” handelt.

Die Veränderungen bei der Hinzurechnungsbesteuerung basieren im Wesentlichen auf dem Bericht zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts v. , der unter S. 368 der Federführung des Bundesministeriums der Finanzen entstanden war. An der Gesamtkonzeption der Gesetzesänderungen ist zu kritisieren, dass der Gesetzgeber den Änderung...

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