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Anpassungsrechnungen zur Erhöhung der Aussagekraft von Fremdvergleichen bei Verrechnungspreisen
I. Einleitung
Zur Beurteilung der Angemessenheit von Transferpreisen wird in der deutschen wie in der internationalen Steuergesetzgebung das Fremdvergleichsprinzip angewandt.
Dieses sieht vor, dass Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen zu Bedingungen durchgeführt werden, wie sie so auch fremde Dritte vereinbart hätten, wobei der ausgehandelte Preis eine entscheidende Rolle spielt. Aus diesem Grund läuft das Fremdvergleichspostulat in der Praxis in die Leere, wenn es nicht gelingt, einen Fremdvergleichspreis zumindest in einer Bandbreite zu bestimmen. Eine solche Bestimmung ist nicht möglich, ohne den Rückgriff auf Fremdvergleichsdaten, die zeigen, zu welchen Preisen unverbundene Unternehmen vergleichbare Transaktionen tatsächlich durchführen. Standardisierte Fremdvergleichsdaten lassen sich für diese Zwecke anhand kommerzieller Datenbanken ermitteln (zu in Deutschland verfügbaren Datenbanken siehe Vögele/Crüger, IStR 2000, S. 516 ff.). Erweist es sich in der Praxis als notwendig, besondere Bedingungen einer Transaktion zu berücksichtigen, so kann es vorkommen, dass vorhandene Daten nicht direkt ausgewertet werden können. Um die Forderung nach ...