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Das Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG
[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 365Das BMF hat mit Schreiben vom zu Streitfragen im Zusammenhang mit der Anwendung des Teileinkünfteverfahrens in der steuerlichen Gewinnermittlung Stellung genommen.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
I. Überlassung von Wirtschaftsgütern im Rahmen einer Betriebsaufspaltung
[i]Kriterium: Wirtschaft-licher ZusammenhangDie Frage, ob das Teilabzugsverbot bei der Überlassung von Wirtschaftsgütern im Rahmen einer Betriebsaufspaltung greift, ist anhand des Kriteriums „wirtschaftlicher Zusammenhang” zu beurteilen:
Erfolgt die Überlassung des Wirtschaftsguts an das Betriebsunternehmen unentgeltlich, greift das Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG in vollem Umfang.
Überlässt der Besitzunternehmer das Wirtschaftsgut zu einem unter dem marktüblichen Preis liegenden Mietzins, ist die Überlassung in eine entgeltliche und eine unentgeltliche Überlassung aufzuteilen. Die auf den unentgeltlichen Teil entfallenden Aufwendungen unterliegen dem Teilabzugsverbot.
Handelt es sich bei dem Besitzunternehmen um eine Personengesellschaft, an der ausschließlich natürliche Personen beteiligt sind, ergeben sich für das Teilabzugsverbot keine Verä...