Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
Berechnungshilfe im elektronischen Dokument in der NWB Datenbank
[i]Maus, BBK 13/2005 S. 591, NWB SAAAB-55526 Als der BFH im Jahr 2002 Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen anerkannte, hat die Praxis dies gerne als ein steuergestaltendes Instrument aufgegriffen. Anfänglich herrschte große Unsicherheit, welche Kostenkomponenten in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen sind. Prof. Maus hatte in dieser Zeitschrift einen pragmatischen Vorschlag gemacht, wie die Berechnung nicht zur „Doktorarbeit” wird und sich die Kostenkomponenten leicht nachvollziehbar zusammenstellen lassen. Den Beitrag finden Sie in der NWB Datenbank unter NWB SAAAB-55526.
Dass die Berechnungsvorschläge [i]BFH bestätigt durchschnittliche Aufbewahrungsdauervon Maus wohlbegründet waren, zeigte sich auch darin, dass in der Zwischenzeit die Finanzverwaltung und die Rechtsprechung viele Einzelfragen auch bestätigt haben. Jüngstes Beispiel ist die kurz vor Redaktionsschluss veröffentlichte BFH-Entscheidung vom - X R 14/09, nach der eine durchschnittliche Aufbewahrungsdauer von 5,5 Jahren anzusetzen ist.
Erstaunlich mag [i]Scherff/Willeke, BBK 24/2010 S. 1169, NWB YAAAD-57809 aber jetzt erscheinen, dass die Berechnung der Rückstellung für die Steuerbilanz übersichtlicher und einfacher ist als die für die Handelsbilanz. Denn durch das BilMoG sind künftige Kostensteigerungen zu berücksichtigen, und gleichzeitig ist der Betrag abzuzinsen. Das IDW hatte sich im Herbst 2010 ebenfalls mit dem Thema beschäftigt und einen Hinweis zur Rechnungslegung veröffentlicht, den Scherff und Willeke in BBK 24/2010 erläutert hatten.
Da zur konkreten Buchung der Rückstellung einige Nachfragen in der Redaktion eingingen, greifen Endert und Sepetauz in ihrer Rubrik „Buchführungs-Seminar” das Thema ab S. 358 ebenfalls noch einmal auf und zeigen, wie sich die Zuführungsbeträge zusammensetzen.
Im elektronischen [i]Rechnende Tabelle im elektronischen Dokument Dokument des Beitrags können Sie die auf S. 361 abgedruckte Tabelle mit eigenen Werten befüllen und so leicht abschätzen, wie hoch die Rückstellung ausfallen wird.
Beste Grüße
Christoph Linkemann
Fundstelle(n):
BBK 2011 Seite 345
NWB JAAAD-80244