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Verrechnungspreisauswirkungen der neuen Grundsätze zum digitalen Datenzugriff der Finanzverwaltung
Im Rahmen des Steuersenkungsgesetzes v. wurden Änderungen in der Abgabenordnung (AO) vorgenommen, die der Finanzverwaltung im Rahmen steuerlicher Außenprüfungen den Zugriff auf digitale Daten als Bestandteil des EDV-Systems des Steuerpflichtigen ermöglichen sollen. Das (BStBl 2001 I, S. 415) zu den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) ist die Konkretisierung dieser Neuerungen durch die Finanzverwaltung. Im Ergebnis werden die in Deutschland Steuerpflichtigen mit einer Erweiterung ihrer steuerlichen Mitwirkungspflichten im Rahmen steuerlicher Außenprüfungen, welche nach dem beginnen, konfrontiert. Das BMF stellt in seinem Schreiben fest, dass es erforderlich sei, die Prüfmethoden den modernen Buchführungstechniken anzupassen, insbesondere im Hinblick auf die zunehmende Bedeutung der papierlosen Abwicklung des Geschäftsverkehrs. Der neue § 147 Abs. 6 AO und das BMF-Schreiben sollen in diesem Zusammenhang zu rationelleren und zeitnäheren Außenprüfungen führen.
I. Umfang des Zugriffs
Durch die neuen Bestimmungen werden die Finanzbehörden ermächtigt, im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung auf alle digitalen Daten zuzugreifen, welche steuerlich relevant sind. Expliz...