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FG München Urteil v. - 3 K 1504/08 EFG 2011 S. 1282 Nr. 14

Gesetze: UStG 1999 § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG 1999 § 10 Abs. 1, UStG 1999 § 17 Abs. 1

Kundenwerbung durch einen Altkunden als Leistung

Verrechnung der Werbeprämie mit geschuldetem Leistungsentgelt des Altkunden mindert nicht die Bemessungsgrundlage

Leitsatz

1. Die Nennung der Adresse eines potenziellen Neukunden durch einen Altkunden ist eine Leistung, welche mit der dafür zugesagten Prämie in einem unmittelbaren Zusammenhang steht.

2. Verrechnet der Unternehmer als Leistungsempfänger diese Prämie mit der Bestellung des Altkunden, dann stellt dies keine Entgeltsminderung dar.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DStRE 2012 S. 293 Nr. 5
EFG 2011 S. 1282 Nr. 14
Ubg 2012 S. 272 Nr. 4
PAAAD-80229

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FG München, Urteil v. 02.02.2011 - 3 K 1504/08

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