Verrechnung der Werbeprämie mit geschuldetem Leistungsentgelt des
Altkunden mindert nicht die Bemessungsgrundlage
Leitsatz
1. Die Nennung der Adresse eines
potenziellen Neukunden durch einen Altkunden ist eine Leistung, welche mit der
dafür zugesagten Prämie in einem unmittelbaren Zusammenhang steht.
2. Verrechnet der Unternehmer als
Leistungsempfänger diese Prämie mit der Bestellung des Altkunden, dann stellt
dies keine Entgeltsminderung dar.
Tatbestand
Fundstelle(n): DStRE 2012 S. 293 Nr. 5 EFG 2011 S. 1282 Nr. 14 Ubg 2012 S. 272 Nr. 4 PAAAD-80229
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