Teilwertabschreibung wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung bei überhöhten Anschaffungskosten
Leitsatz
Eine Teilwertabschreibung wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung von Gebäuden aufgrund unterlassener Instandsetzungsmaßnahmen
lässt sich nicht mit einem im Rahmen des Zwangsversteigerungsverfahrens ca. 13,5 Monate nach dem Bilanzstichtag festgestellten
Verkehrswert rechtfertigen, wenn bereits bei Grunderwerb feststand, dass die Anschaffungskosten aufgrund erforderlich werdender
Instandhaltungsaufwendungen den Wert des mehrfach bebauten Grundstücks übersteigen.
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 9/2011 S. 404 VAAAD-80227
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