Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen vermuteten Vermögensverfalls
Bezeichnung des Klagegegenstands
Leitsatz
1. Der Vermutungstatbestand des § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG für einen Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfall
ist erfüllt, wenn der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Steuerberaters mangels Masse abgewiesen
wird und gem. § 26 InsO ein Eintrag in das Schuldnerverzeichnis erfolgt. Die gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalls kann
nur ausnahmsweise widerlegt werden.
2. Enthält die Betreffzeile einer Klageschrift nur den Hinweis, dass Klage wegen Widerruf der Bestellung als Steuerberater
wegen Vermögensverfall nach § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG erhoben wird, und werden die Streitpunkte nicht zumindest in allgemeiner
Form umschrieben, wird der Klagegegenstand nicht ausreichend i. S. d. § 65 Abs. 2 FGO bezeichnet.
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