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Die neue EU-Amtshilferichtlinie
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 250Am hat der ECOFIN den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung formell angenommen. Diese Annahme erfolgt mehr als zwei Jahre nachdem die Kommission den Richtlinienentwurf KOM (2009) 29 am unterbreitet hat (vgl. zu diesem Richtlinienentwurf im Detail Gabert, IWB 2009 F. 11 Gr. 2 S. 1015 ff.). Diese lange Zeitspanne ist darauf zurückzuführen, dass es im Rat politische Vorbehalte in Bezug auf den automatischen Auskunftsverkehr gegeben hat. Die Richtlinie ist nun von den Mitgliedstaaten bis zum in nationales Recht umzusetzen. Sie zielt auf eine Stärkung der zwischenstaatlichen Amtshilfe in Steuersachen ab und stellt sicher, dass in der EU der OECD-Standard für den Austausch von Informationen auf Ersuchen angewendet wird. Die neue Richtlinie wird in vielfältiger Weise zu einer Ausdehnung und Verbesserung des Auskunftsverkehrs und damit einer wirksameren Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug in Europa beitragen.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
I. Geltungsbereich
[i]Erweiterung des Geltungsbereichs Nach Art. 2 Abs. 1 gilt die Richtlinie für Steu...