IWB Nr. 7 vom Seite 1

„Schwarzgeldbekämpfung, OECD-Konventionen und EU-Richtlinien”

Thorsten Kunde | Verantw. Redakteur | iwb-redaktion@nwb.de

Ehrlich währt am längsten!

[i]SchwarzgeldbekämpfungsgesetzWer Steuern hinterzieht, der handelt unrecht. Wer sich besinnt, dem wird verziehen. So funktioniert seit vielen Jahren die strafbefreiende Selbstanzeige. Dies stellte das BMF am noch einmal klar.

Mit dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz werden die Bedingungen für die Strafbefreiung bei der Selbstanzeige verschärft und die Regeln für das Besinnen neu bestimmt. Neben den Neuerungen im Steuerstrafrecht wird es auch Änderungen beim Tatbestand der Geldwäsche im Strafgesetzbuch geben. Marktmanipulation, Insiderhandel und Produktpiraterie werden Vortaten der Geldwäsche. Damit wird dem internationalen Standard der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) Rechnung getragen.

Voraussichtlich am wird der Bundesrat darüber abschließend beraten, so dass das Gesetz bereits im Mai in Kraft treten könnte. Deshalb scheint es nicht ausgeschlossen, dass dann noch der eine oder andere Steuerpflichtige bei seinem Steuerberater rund um das Osterfest erscheint, um die noch möglichen Schritte zur Besinnung einzuleiten.

In diesen Zusammenhang [i]Lob von der OECDpasst denn auch das Lob der OECD zum stark verbesserten Kampf Deutschlands gegen die Bestechung ausländischer Beamter. Dabei werden auch noch Verbesserungspotenziale entdeckt, die sowohl höhere Strafen gegen Privatpersonen als auch Strafen gegen Firmen mit einem stärkeren Abschreckungseffekt vorsehen.

Flankiert wird [i]Neue EU Amtshilferichtlinie 2011der gesamte Bereich auch durch die neue Amtshilferichtlinie der EU, die auf eine erhebliche Erweiterung und Vereinfachung des Informationsaustausches innerhalb Europas abzielt.

Der Informationsaustausch wird leichter und schneller, wenn die Mitgliedstaaten die in der Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen umsetzen. Bis zum haben sie für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht noch Zeit. In unserem Top Beitrag erfahren Sie, welche Punkte berücksichtigt werden.

Beste Grüße

Thorsten Kunde

Fundstelle(n):
IWB 7 / 2011 Seite 1
NWB VAAAD-80201