„Schwarzgeldbekämpfung, OECD-Konventionen und EU-Richtlinien”
Ehrlich währt am längsten!
[i]SchwarzgeldbekämpfungsgesetzWer Steuern
hinterzieht, der handelt unrecht. Wer sich besinnt, dem wird verziehen. So
funktioniert seit vielen Jahren die strafbefreiende Selbstanzeige. Dies stellte
das BMF am noch einmal klar.
Mit dem
Schwarzgeldbekämpfungsgesetz werden die Bedingungen für die
Strafbefreiung bei der Selbstanzeige verschärft und die Regeln für
das Besinnen neu bestimmt. Neben den Neuerungen im Steuerstrafrecht wird es
auch Änderungen beim Tatbestand der Geldwäsche im
Strafgesetzbuch geben. Marktmanipulation,
Insiderhandel und Produktpiraterie werden Vortaten der Geldwäsche. Damit
wird dem internationalen Standard der Financial Action Task Force on Money
Laundering (FATF) Rechnung getragen.
Voraussichtlich am wird der Bundesrat darüber
abschließend beraten, so dass das Gesetz bereits im Mai in Kraft treten
könnte. Deshalb scheint es nicht ausgeschlossen, dass dann noch der eine
oder andere Steuerpflichtige bei seinem Steuerberater rund um das Osterfest
erscheint, um die noch möglichen Schritte zur Besinnung einzuleiten.
In diesen Zusammenhang [i]Lob von der OECDpasst denn auch das Lob der OECD zum stark verbesserten Kampf Deutschlands gegen die Bestechung ausländischer Beamter. Dabei werden auch noch Verbesserungspotenziale entdeckt, die sowohl höhere Strafen gegen Privatpersonen als auch Strafen gegen Firmen mit einem stärkeren Abschreckungseffekt vorsehen.
Flankiert wird
[i]Neue EU Amtshilferichtlinie 2011der
gesamte Bereich auch durch die neue Amtshilferichtlinie der EU, die auf
eine erhebliche Erweiterung und Vereinfachung des Informationsaustausches
innerhalb Europas abzielt.
Der
Informationsaustausch wird leichter und schneller, wenn die Mitgliedstaaten die
in der Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen umsetzen. Bis zum haben
sie für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht noch Zeit. In
unserem Top Beitrag erfahren Sie, welche Punkte berücksichtigt werden.
Beste Grüße
Thorsten Kunde
Fundstelle(n):
IWB 7 / 2011 Seite 1
VAAAD-80201