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Änderungen bei der Besteuerung der Inlandsbeziehungen von Steuerausländern durch das Steuersenkungsgesetz
Das Steuersenkungsgesetz wurde unter anderem mit dem Ziel verknüpft, die deutsche Unternehmensbesteuerung europatauglicher zu gestalten. Der Gesetzgeber hat damit vor allem auf die Kritik reagiert, dass ausländische Anteilseigner einer deutschen Kapitalgesellschaft beim körperschaftsteuerlichen Vollanrechnungsverfahren im Inland keine Entlastung zur Vermeidung der steuerlichen Doppelbelastung von ausgeschütteten Gewinnen erfahren. Deshalb wurde ein neues Körperschaftsteuersystem mit Anteilseignerentlastung (Halbeinkünfteverfahren, Beteiligungsertragsbefreiung) eingeführt, welches der Kapitalverkehrsfreiheit und der Niederlassungsfreiheit innerhalb der Europäischen Union besser Rechnung tragen soll. Bei näherem Hinsehen zeigt sich jedoch, dass durch den Systemwechsel — abgesehen von der Steuersatzsenkung bei der Körperschaftsteuer und der Kapitalertragsteuer — keine besonderen Entlastungen für den ausländischen Anteilseigner gegenüber dem Vollanrechnungsverfahren eintreten, da es nach wie vor Aufgabe des jeweiligen Wohnsitzstaates ist, die internationale Doppelbesteuerung zu vermeiden. Inwieweit dieser eine Entlastung gewährt, wird jedoch nicht durch die deutsche Systemfrage tan...