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Änderungen bei der Besteuerung von Einkünften aus ausländischen Beteiligungen durch das Steuersenkungsgesetz
II. Besteuerung der Wertzuwächse und Wertminderungen bei Anteilen an ausländischen Körperschaften
1. Steuerliche Behandlung der Wertzuwächse (Veräußerungsgewinne, Wertaufholungsgewinne) bei ausländischen Beteiligungen
a) Anteile im Privatvermögen eines Einkommensteuersubjekts
Sofern sich Anteile an einer ausländischen Kapitalgesellschaft im Privatvermögen eines Einkommensteuersubjekts befinden, können die Gewinne aus der Veräußerung der Anteile entweder nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG (privates Veräußerungsgeschäft bei beweglichen Wirtschaftsgütern, insbesondere bei Wertpapieren, wenn der Zeitraum zwischen der Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt) oder nach § 17 EStG (Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften) steuerpflichtig sein, wobei die Vorschrift über private Veräußerungsgeschäfte der Regelung des § 17 EStG vorgeht (§ 23 Abs. 2 Satz 2 EStG). Voraussetzung für die Steuerpflicht nach den genannten Vorschriften ist zum einen, dass der ausländische Rechtsträger bei einem Typenvergleich in Organisation und Aufbau einer deutschen Kapitalgesellschaft entspricht. Zum anderen darf das deutsche Besteuerungsrecht nicht durch ein Doppelbesteuerungsabkommen ausgeschlossen sein, indem das Abkommen das Besteuerungsrecht für den V...