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Die österreichische Privatstiftung — „Tax-haven” für deutsche Steuerpflichtige? — (Teil 2)
III. Die laufende Besteuerung der Stiftungsgewinne
1. Die laufende Besteuerung der Stiftungsgewinne nach österreichischem Recht
a) Steuerpflicht und Tarif
Als juristische Person mit obligatorischem Sitz in Österreich ist die Privatstiftung unbeschränkt KSt-pflichtig und unterliegt prinzipiell mit allen ihren in- und ausländischen Einkünften der 34%igen österreichischen KSt (§ 22 Abs. 1 öKStG).
b) Einkunftsermittlung
Mit Ausnahme von nichtselbständigen Einkünften kann eine Privatstiftung Einkünfte aus allen Einkunftsarten haben. Gewerbliche Einkünfte sind allerdings wegen des Verbots der gewerblichen Betätigung nur möglich als Einkünfte aus Kommanditbeteiligungen, atypischen stillen Gesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts.
Buchführungspflichtige Steuerpflichtige können an sich auch nach österreichischem KSt-Recht (§ 7 Abs. 3 öKStG) nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb haben — analog zum deutschen § 8 Abs. 2 KStG. Die Privatstiftung ist, wie oben schon festgestellt wurde, zur handelsrechtlichen Buchführung verpflichtet. Steuerlich werden ihre Einkünfte dennoch den 7 Einkunftsarten zugeordnet. Dies ist als Sonderbestimmung für Pri...