Provisionen eines Anlagevermittlers für die Vermittlung von Beteiligungen an (Publikums-)Kommanditgesellschaften als Betriebseinnahmen - Mustereinspruch
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Sind bezogene Provisionen für die Vermittlung von Beteiligungen an (Publikums-)Kommanditgesellschaften als Betriebseinnahmen im Rahmen des vom Kläger betriebenen Einzelunternehmens als Anlageberater und -vermittler oder aber deshalb als Sonderbetriebseinnahmen auf der Ebene der Gesellschaften zu erfassen bzw. als die Anschaffungskosten der eigenen Anteile mindernde Preisnachlässe zu behandeln, weil der Kläger selbst an den Gesellschaften beteiligt ist?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch werden folgende Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
YAAAD-80077