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Die Invaliditätsversorgung über die Direktzusage
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB ZAAAD-80042 Da die sozialversicherungsrechtliche Invaliditätsabsicherung nur eine Basisversorgung gewährleistet und nicht den Ausfall des Einkommens kompensieren kann, erkennen immer mehr Arbeitgeber, welchen Wert eine betriebliche Invaliditätsversorgung für ihre Mitarbeiter hat. Eine betriebliche Invaliditätsversorgung kann auch separat, also ohne arbeitgeberfinanzierte Altersrente zugesagt werden, so dass sie auch für den Arbeitgeber eine attraktive Versorgungsform darstellt. Insbesondere bei der Durchführung über die Direktzusage hat der Arbeitgeber bei der Finanzierung große Gestaltungsfreiheit. Dabei kann er entweder die Invaliditätsleistung selbst finanzieren (als unternehmensinterne Finanzierung) oder vollständig über eine Rückdeckungsversicherung (rückgedeckte Direktzusage). Daneben kann er auch nur einen Teilbetrag selber finanzieren (Direktzusage mit Stop-Loss-Rückdeckung) und lediglich einen diesen Teilbetrag übersteigenden Betrag versichern.
Einen ausführlichen Beitrag finden Sie in .
Ausgestaltung der Versorgungszusage
[i]Begriff der Invalidität und sonstige Leistungsvoraussetzungen sind in der Versorgungszusage genau zu bestimmenDer Arbeitgeber muss bei der Ausgestaltung der Versorgungszusage beachten, dass es im Betriebsrentengeset...