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FG Düsseldorf 14.09.2010 13 K 997/08 E, NWB 15/2011 S. 1227

Einkommensteuer | Veräußerungsgewinn i. S. des § 17 EStG

Nach Ansicht des ist es für die Besteuerung eines Veräußerungsvorgangs i. S. des § 17 EStG unerheblich, wenn – einem Gesamtplan folgend – die Beteiligungshöhe des Gesellschafters infolge einer zeitgleich mit dem Erwerb von Anteilen beschlossenen Kapitalerhöhung wieder unter die Wesentlichkeitsschwelle von 25 % abgesenkt werden sollte. Maßgeblich sei, dass der Erwerb der Anteile zivilrechtlich – auch nur für eine juristische Sekunde – zu einer Überschreitung der Wesentlichkeitsschwelle geführt habe und die neuen Beteiligungsverhältnisse aufgrund der Kapitalerhöhung erst später durch die Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung nach § 54 GmbHG wirksam würden. Der Senat hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. [i]Fuhrmann, NWB 5/2011 S. 356Sie wurde zwischenz...

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