Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Invaliditätsversorgung über die Direktzusage
Arbeitgeberfinanzierte Versorgungszusagen an Mitarbeiter
Immer mehr Arbeitgeber erkennen, dass eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Invaliditätsversorgung für ihre Arbeitnehmer wichtiger wird, da die sozialversicherungsrechtliche Absicherung nur eine Basisversorgung gewährleistet und den Wegfall des Einkommens nicht kompensieren kann. Mit zunehmender Tendenz denken Arbeitgeber daher über eine separate Invaliditätsversorgung nach. Der Aufbau einer kapitalgedeckten Altersrente wird in diesen Fällen separat betrachtet oder auch dem Arbeitnehmer eigenverantwortlich überlassen. Die Durchführung einer solchen Invaliditätsversorgung über die Direktzusage bietet dem Arbeitgeber insbesondere bei der Finanzierung seiner Zusage große Gestaltungsfreiheit. Er kann die Invaliditätsleistung selbst (unternehmensinterne Finanzierung) oder vollständig über eine Rückdeckungsversicherung (rückgedeckte Direktzusage) finanzieren. Daneben kann er auch nur einen Teilbetrag selbst finanzieren (Direktzusage mit Stop-Loss-Rückdeckung) und lediglich einen diesen Teilbetrag übersteigenden Betrag versichern. Bei der Zusage von betrieblichen Invaliditätsleistungen und der Durchführung über die Direktzusage sind einige Besonderheit...