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Die Besteuerung deutscher Lebensversicherungen von Ausländern
Ausländer, die weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, legen Geld nicht selten hier an. Das trifft auch für ausländische Unternehmen ohne Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland zu. Zu solchen Anlagen zählen Lebensversicherungen bei deutschen Versicherungsunternehmen. Für derartige Lebensversicherungen von Ausländern stellt sich die Frage, inwieweit sie eine deutsche Besteuerung auslösen. Die Beantwortung der aufgeworfenen Frage gestaltet sich unterschiedlich, je nachdem, ob es sich um eine private oder um eine betriebliche Lebensversicherung handelt.
I. Private Lebensversicherungen
1. Nationales Recht (ohne DBA)
a) Grundzüge der Besteuerung von privaten Lebensversicherungen
Erträge aus Risikolebensversicherungen — hier zahlt das Versicherungsunternehmen nur beim Tode des Versicherten — lösen keine Steuerpflicht aus. Bei Lebens-Rentenversicherungen unterliegt die im Versicherungsfall gezahlte Rente nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 EStG mit ihrem Ertragsanteil der Einkommensteuer. Bei gemischten Kapitalversicherungen, die den größten Teil aller Lebensversicherungen ausmachen, unterliegen die in der Versicherungsleistung enthaltenen ”außerrechnungsmäßigen und rechnungsmäßig...