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StuB 7/2011 S. 277

Umsatzsteuer | Ausweitung des reduzierten Umsatzsteuersatzes beim Verkauf von Speisen

Der Bund der Steuerzahler Deutschland e .V. (BdSt) macht auf die Folgen der EuGH-Entscheidung zur Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung bei der Abgabe von Speisen aufmerksam (vgl. die vorstehende Meldung). Unternehmer in diesen Bereichen sollten nach Ansicht des BdSt schnellstmöglich mit ihrem steuerlichen Berater prüfen, ob sie von dieser Rechtsprechung profitieren und inwieweit sie nur noch 7 % Umsatzsteuer abführen müssen.

Hintergrund

Nach einer EuGH-Entscheidung können Imbissstände oder -wagen, Kinos, Fleischereien, Bäckereien oder Konditoreien beim Verkauf von Speisen nun den ermäßigten Umsatzsteuersatz anwenden, selbst wenn die Speisen vor Ort verzehrt werden (C-497/09; C-499/09; C-501/09). Damit reduziert sich in diesen Fällen der von den Untern...

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