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Körperschaftsteuer | Verlustabzug bei Körperschaften
Das FG Münster hat zur Beschränkung des Verlustabzugs nach einem schädlichen Beteiligungserwerb während des laufenden Wirtschaftsjahres Stellung genommen und ist dabei von der Auffassung der Finanzverwaltung abgewichen (FG Münster, nrkr. Urteil vom – 9 K 1842/10 K, BFH-Az.: I R 14/11).
Werden innerhalb von fünf Jahren mittelbar oder unmittelbar mehr als 25 % der Beteiligungsrechte an einer Körperschaft an einen Erwerber übertragen ( schädlicher Beteiligungserwerb), sind insoweit die bis zum schädlichen Beteiligungserwerb nicht ausgeglichenen oder abgezogenen negativen Einkünfte (nicht genutzte Verluste) nicht mehr abziehbar (§ 8c Abs. 1 Satz 1 KStG). Erfolgt der schädliche Beteiligungserwerb während des laufenden Wirtschaftsjahres, unterliegt nach Auffassung der F...