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Pflichtverletzung des Steuerberaters durch Beihilfe zur Insolvenzverschleppung
Ein Steuerberater ist grundsätzlich verpflichtet, seinen Mandanten bei Eintritt der Voraussetzungen auf die Notwendigkeit hinzuweisen, Insolvenzantrag zu stellen. Unterstützt der Berater den Organvertreter der Gesellschaft wissentlich und willentlich dabei, den gebotenen Insolvenzantrag hinauszuzögern, ist hierin eine Berufspflichtverletzung zu sehen. Wird dem Steuerberater dabei zudem auch der Vorwurf der Beihilfe zur Insolvenzverschleppung gemacht, setzt dies – wenn das Handeln des Haupttäters ausschließlich darauf abzielt, eine strafbare Handlung zu begehen – Kenntnis des Steuerberaters davon voraus. Denn in dieser Situation verliert sein Tun stets den „Alltagscharakter”. Im Streitfall verneinte das Gericht die Strafbarkeit des Beraters (-1...