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Wechsel der Gewinnermittlung bei Landwirten
Es ist gem. nrkr. NWB UAAAD-53425 nicht zulässig, beim Wechsel der Gewinnermittlungsart von § 4 Abs. 3 EStG zum Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG die Aktivierung des Feldinventars zu unterlassen, wenn bei einem zuvor erfolgten Wechsel der Gewinnermittlungsart von § 13a EStG zu § 4 Abs. 3 EStG das Feldinventar als Umlaufvermögen bewertet wurde.