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In 2009 und 2010 vereinnahmte Stückzinsen sind steuerpflichtig
Aktuelles BMF-Schreiben zur Abgeltungssteuer
Mit Schreiben vom - IV C 1 - S 2401/10/10005, 2010/1014211 NWB UAAAD-59520hat das BMF mitgeteilt, dass für in den Jahren 2009 und 2010 besonders in Rechnung gestellte und vereinnahmte Stückzinsen bei festverzinslichen Wertpapieren, die vor dem angeschafft wurden, von den Banken gesondert Steuerbescheinigungen auszustellen sind. Die Regelung fußt auf § 52a Absatz 10 Satz 7 EStG i. d. F. des Jahressteuergesetzes 2010 (JStG), der eine jahrzehntelange Selbstverständlichkeit ausdrücklich regelt – nämlich die Steuerpflicht von Stückzinsen. Diese war bei einer bestimmten Konstellation aus der Übergangszeit zur Abgeltungssteuer nämlich strittig geworden.
I. Begriff der Stückzinsen
Im Normalfall bestehen festverzinsliche Wertpapiere zum einen aus dem Stammrecht – dem Wertpapier selbst, auch Mantel genannt – und einem Recht auf Ertrag aus dem Papier, dem Bogen in Form einzelner Zinsscheine. Der Mantel verbrieft dabei den Rückzahlungsanspruch auf den Nennwert des Papiers am Ende der Laufzeit, während die Zinsscheine der Geltendmachung der Ertragsansprüche dienen.
Sie verbriefen das Recht, an einen bestimmten Termin den Betrag der ...