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Drei Grundsatzurteile zum Vorsteuerabzug
BFH legt Umfang und Grenzen des Vorsteuerabzugs fest
In drei gleichzeitig veröffentlichten Urteilen, die der BFH nach eigenen Pressemitteilungen als Grundsatzurteile verstanden haben will, hat das oberste deutsche Steuergericht unter teilweiser Abänderung seiner bisherigen Rechtsprechung grundsätzlich zu Umfang und Grenzen des Vorsteuerabzugs Stellung genommen. Als Anlass hierzu dienten ihm Sachverhalte, in denen über den Vorsteuerabzug für Eingangsleistungen im Zusammenhang mit einem Beteiligungsverkauf, einem Betriebsausflug und mit Erschließungsmaßnahmen zu entscheiden war.
Ausgangslage
Die drei Sachverhalte Beteiligungsverkauf, Betriebsausflug und Erschließungskosten haben auf den ersten Blick wenig gemein. Sie markieren jedoch Problemfelder, über die seit Jahren im Hinblick auf das Recht und den Umfang des Vorsteuerabzugs intensiv gestritten wird. Beim Halten und Veräußern von Beteiligungen wird seit über zehn Jahren in der Fachwelt die Frage diskutiert, ob Beteiligungen im „unternehmerischen Bereich” gehalten werden und wie sich die Beantwortung dieser Frage auf den Vorsteuerabzug auswirkt. Das Urteil zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Aufwendungen anlässlich eines Betriebsausflugs widmet sich...