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Kein Zufluss von Arbeitslohn bei Gehaltsverzicht ohne wirtschaftlichen Ausgleich
Mit Urteil v. - VI R 4/10 NWB KAAAD-79669 hat der BFH entschieden, dass einem Gesellschafter-Geschäftsführer, der auf bestehende oder künftige Entgeltansprüche gegenüber der Gesellschaft verzichtet, insoweit keine Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit zufließen, als er dadurch eine tatsächliche Vermögenseinbuße erleidet.
Der Kläger ist Rechtsnachfolger einer GmbH, an deren Kapital er und seine Ehefrau mit je 50 % beteiligt waren. Der Kläger war alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer dieser GmbH und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Nach § 4 seines Anstellungsvertrags hatte er Anspruch auf ein monatliches Gehalt von 6.000 DM. Darüber hinaus wurde ihm ein Weihnachtsgeld in Höhe eines Monatsgehalts zugesichert. Obwohl sich die GmbH nicht in Zahlungsschwierigkeiten befand, wurde dem Kläger das vereinbarte Weihnachtsgeld in den Jahren 1998 bis 2001 nicht ausgezahlt. Entsprechende Nachträge zum Geschäftsführer-Anstellungsvertrag hierzu wurden nicht vorgenommen. Auch hatte die Gesellschaft das Weihnachtsgeld weder als Aufwand gebucht noch dafür entsprechende Passivposten in ihrer Bilanz ausgewiesen. Gleichwohl nahm das Finanzamt die GmbH als Arbeitgeber...