Verlängerung der Abgabefrist für Steuererklärungen - Androhung von Zwangsgeld: Mustereinspruch
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Es ist zu fragen, ob die (allgemeine) Verlängerung der Abgabefrist für Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2007 aufgrund der (BStBl 2008 I S. 266) bis zum nicht erkennbar zu kurz bemessen ist, an der Realität vorbei geht und daher zumindest rechtswidrig ist.
Das Gesetz sieht in § 149 Abs. 2 Satz 1 AO lediglich eine Fünfmonatsfrist vor. Die Finanzverwaltung sieht für Steuererklärungen, die von Angehörigen der steuerberatenden Berufe angefertigt werden, als Erleichterung für diese Berufsgruppe eine allgemeine Fristverlängerung bis zum und nur bei begründeten Einzelanträgen eine weitere Fristverlängerung bis zum 28. Februar 2009 vor. Dies könnte zu beanstanden sein, weil Fristverlängerungsanträge über den hinaus in der Regel nicht mehr positiv beschieden werden, obwohl die überaus angespannte Arbeitslage der Beraterschaft durch immer kompliziertere Steuergesetze und zu beachtende Erlasse der Finanzverwaltung hinlänglich bekannt ist.
Bei sich abzeichnender Fristüberschreitung zur Abgabe der Steuererklärungen wird außerdem zunehmend unmittelbar zum Mittel der Festsetzung von Zwangsgeld gegriffen.
Es könnte - aus Sicht des Steuerpflichtigen - ein Verstoß gegen Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 GG vorliegen. Aus Sicht eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe könnte zudem ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG vorliegen.
Beim BVerfG ist eine Verfassungsbeschwerde wegen dieser Rechtsfrage anhängig (1 BvR 2807/10).
Für einen Einspruch werden folgende Muster empfohlen.
1. Steuererklärungen 2008/2009:
Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen,
die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit
oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele
praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht
entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der
Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.
Ablehnung des Antrages auf Verlängerung der Abgabefrist bzgl. der Steuererklärungen :
Ablehnung des Antrages auf rückwirkende Verlängerung der Abgabefrist für Steuererklärungen:
Schätzungen wegen Nichtabgabe der Steuererklärungen:
Verspätungszuschlag zu den Schätzungen wegen Nichtabgabe der Steuererklärungen:
Androhung von Zwangsgeld wegen Nichtabgabe der Steuererklärungen:
Androhung von Zwangsgeld wegen Nichtabgabe der Steuererklärungen verbunden mit Fristverlängerungsantrag:
Festsetzung von Zwangsgeld wegen Nichtabgabe der Steuererklärungen verbunden mit Fristverlängerungsantrag:
2. Steuererklärungen 2007:
Ablehnung des Antrages auf Verlängerung der Abgabefrist für Steuererklärungen:
Ablehnung des Antrages auf rückwirkende Verlängerung der Abgabefrist für Steuererklärungen:
Schätzungen wegen Nichtabgabe der Steuererklärungen:
Verspätungszuschlag zu den Schätzungen wegen Nichtabgabe der Steuererklärungen:
Androhung von Zwangsgeld wegen Nichtabgabe der Steuererklärungen:
Fundstelle(n):
UAAAD-79644