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BBK 7/2011 S. 301

Minijobs | Gehaltsfortzahlung bei Krankheit und Mutterschutz

Geringfügig [i]www.minijob-zentrale.deBeschäftigte haben wie regulär entlohnte Arbeitnehmer Anspruch auf Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall für bis zu 42 Tage . Außerdem ist der Arbeitgeber verpflichtet, für die Dauer der Mutterschutzfrist den Minijobberinnen das Gehalt weiterzuzahlen. Darauf hat die Minijobzentrale hingewiesen. Im Gegenzug kann der Arbeitgeber die Erstattung von 80 % bei Krankheit bzw. 100 % bei Mutterschaft des fortgezahlten Gehalts bei der Minijobzentrale einfordern, soweit er Umlagebeiträge an die Minijob-Zentrale entrichtet .

Praxishinweis:

Erhält eine geringfügig Beschäftigte, die gesetzlich krankenversichert ist, monatlich mehr als 390 €, hat sie gegenüber dem Arbeitgeber für die Dauer der Mutterschutzfrist Anspruch auf einen Zuschuss zum M...

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