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FG Baden-Württemberg 16.02.2011 1 K 4834/08, BBK 7/2011 S. 302

Umsatzsteuer | Entnahme und Verkauf eines ohne Vorsteuer erworbenen Kfz

Wird ein Kfz ohne das Recht auf Vorsteuerabzug erworben und später dem Unternehmen durch den Abzug der Vorsteuer aus den laufenden Kfz-Kosten zugeordnet, kann das Kfz zwar unbesteuert entnommen, aber nur besteuert veräußert werden. Als Nachweis der Entnahme ist es nicht ausreichend, das Kfz ohne Umsatzsteuerausweis zu verkaufen und zu erklären, den Umsatz nicht versteuern zu wollen.

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