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Grundlagen des europäischen Insolvenzrechts
Die Zahl der Insolvenzen in Deutschland ist unverändert hoch und wird in absehbarer Zeit weiter steigen. Eine entsprechende Entwicklung ist zum Teil auch in anderen Ländern des europäischen Wirtschaftsraums zu beobachten. Der nachstehende Beitrag stellt die wichtigsten Grundzüge des europäischen Insolvenzrechts mit Blick auf die Praxis vor. Hierbei wird insbes. auf die EG-VO über Insolvenzverfahren v. eingegangen.
I. Übersicht
Die EU-VO enthält verschiedene verfahrensrechtliche Kollisionsnormen, die überwiegend mit dem bisherigen deutschen Recht übereinstimmen. Die wichtigsten Regelungen sollen zunächst zur Übersicht dargestellt werden, bevor einzelne, besonders relevante Aspekte eingehender erläutert werden. Ausgangspunkt ist Art. 3 der VO, nach dem die Zuständigkeit für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens in demjenigen Mitgliedstaat besteht, in dem ein Schuldner seine hauptsächlichen Interessen hat. Soweit es sich um juristische Personen handelt, besteht eine Vermutung dafür, dass dies der registerrechtliche Sitz der Gesellschaft ist. Der jeweilige Mitgliedstaat hat dann die internationale Zuständigkeit, d. h. durch das bei ihm durchzuführende Verfahren soll grundsätzlich d...