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Umweltrecht; | neues Bundesnaturschutzgesetz

Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften v. ist im BGBl 2002 I S. 1193 verkündet worden und am in Kraft getreten. Das Gesetz enthält als Art. 1 das Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG), mit dem die Flächennutzung natur-, umwelt- und landschaftsverträglich gestaltet, ein angemessener Ausgleich zwischen den Interessen der Menschen an der Nutzung und dem besonderen Schutzinteresse gefördert und die Beteiligungsmöglichkeiten von Betroffenen und Vereinen gestärkt werden. Erstmalig wird im Bundesrecht eine naturschutzrechtliche Vereinsklage eingeführt.

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