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Umsatzsteuer | Unternehmereigenschaft, Vorsteuerabzug, Bemessungsgrundlage bei KWK-Anlagen
Mit Schreiben v. nimmt das BMF zur Unternehmereigenschaft, zum Vorsteuerabzug und zur Bemessungsgrundlage von Kraft-Wärmekopplungsanlagen (KWK-Anlagen), insbesondere von Blockheizkraftwerken Stellung und passt den UStAE entsprechend an. Soweit der Betreiber eines Blockheizkraftwerks den erzeugten Strom ganz oder teilweise, regelmäßig und nicht nur gelegentlich in das allgemeine Stromnetz einspeist, dient diese Anlage ausschließlich der nachhaltigen Erzielung von Einnahmen aus der Stromerzeugung. Eine solche Tätigkeit begründet daher – unabhängig von der Höhe der erzielten Einnahmen und unabhängig von der leistungsmäßigen Auslegung der Anlage – die Unternehmereigenschaft des Betreibers, sofern dieser nicht bereits anderweitig unternehmerisch tätig ist. Ist eine solche Anlage – unmittelbar oder ...