Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kfz-Steuern: Ausgewählte Änderungen in 2011
Zum Jahreswechsel 2011 ist die generelle Befreiung von der Kfz-Steuer für Neufahrzeuge, die die Abgasnormen Euro 5 und 6 erfüllen, entfallen. Im laufenden Jahr werden nur noch Euro 6-Diesel berücksichtigt, die ab dem erstmals angemeldet wurden. Für sie gilt eine bis Ende 2013 befristete Steuerbefreiung von einmalig 150 €.
Darüber hinaus entfällt die bislang mit 330 € geförderte Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen mit Partikelfiltern. Außerdem ist für Diesel-Pkw ohne Partikelfilter ab dem kein Steuerzuschlag mehr fällig.