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Keine Erlaubnispflicht gemäß Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz
Bislang hatten Kreditinstitute eine Monopolstellung hinsichtlich der Erbringung von Zahlungsdienstleistungen. Zahlungsdienste können nunmehr u. U. auch ohne traditionelle Bankerlaubnis durch sog. Zahlungsinstitute erbracht werden. Für diese Zahlungsaktivitäten schafft das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) einen gesetzlichen Aufsichtsrahmen.
Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) teilt auf seiner Internetseite www.dstv.de mit, dass Steuerberater, die im Zusammenhang mit der Lohnabrechnung für ihren Mandanten unmittelbar in Zahlungsvorgänge eingebunden sind, keine Erlaubnis gemäß dem ZAG benötigen. Dies habe die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegenüber dem DStV erklärt, und diese Aussage gelte jedenfalls für Steuerberater, die als Einzelpersonen oder in Form einer Personengesellsch...