Rechtskraftdurchbrechung aufgrund widerstreitender rechtskräftiger Urteile: Ist die Rechtskraftwirkung eines (objektiv falschen) Urteils, nach dem ein Teilbetrag einer Sondervergütung nicht im Streitjahr anzusetzen ist, deswegen aufgehoben, weil das FG durch ein nachfolgendes, ebenfalls rechtskräftig gewordenes Urteil entschieden hat, dass der Betrag auch im Folgejahr nicht zu erfassen ist? - Ist die unter Hinweis auf das auf § 174 Abs. 4 AO gestützte Änderung des Feststellungsbescheides für das Streitjahr verfassungswidrig?