BFH - I R 88/10 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: UmwStG § 21, KStG § 8b Abs 4, KStG § 8b Abs 2, KStG § 5 Abs 1 Nr 9, GewStG § 3 Nr 6 S 2
Rechtsfrage
Sind Anteile an einer Kapitalgesellschaft, die als Sonderbetriebsvermögen Teil eines Mitunternehmeranteils waren, als wesentliche Betriebsgrundlage anzusehen? - Gelten diese auch dann als einbringungsgeboren, wenn sie auf der Grundlage einer Verwaltungsanweisung, die der Vermeidung des Entstehens eigener Anteile dient, nicht zwingend nach § 20 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 1995 in die aufnehmende Kapitalgesellschaft einzubringen waren? - Schließt die Einbringung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft in eine andere Kapitalgesellschaft durch eine gemeinnützige Körperschaft (Stiftung) zu einem Wert oberhalb des Buchwerts als sog. Veräußerung die Steuerfreiheit gemäß § 21 Abs. 3 UmwStG 1995 aus?
Einbringung; GmbH; Komplementär; Stiftung; wesentliche Betriebsgrundlage
Fundstelle(n):
PAAAD-78801