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Lohnsteuer; | Entgeltumwandlung zur Altersversorgung (§ 19 EStG)
Zur Frage, ob die Zahlungen in einen Pensionsfonds, was die Umwandlung von jährlichen Einmalzahlungen (z. B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld) angeht, auch insoweit - zumindest im Jahr 2002 - steuerfrei sind, als die Vereinbarung über die Gehaltsänderung auf bereits erdiente Anteile entfällt, hat das wie folgt Stellung genommen: Was die Umwandlung von Einmal- und Sonderzahlungen (z. B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Tantiemen des laufenden Jahres) betrifft, ist die Entgeltumwandlung zugunsten der betrieblichen Altersversorgung auch dann steuerlich anzuerkennen, wenn die Vereinbarung über die Gehaltsänderung bereits erdiente, aber noch nicht fällig gewordene Anteile umfasst. Dies gilt ab dem , und zwar für alle Durchführungswege der betriebli...