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IWB Nr. 22 vom Seite 1051 Fach 8 USA Gr. 6 Seite 38

Das amerikanische Arbeitsrecht

von Dr. jur. Eberhard Röhm, Fulbright & Jaworski, L. L. P., New York

Wenn der amerikanische Jurist vom Labor Law spricht, meint er damit nicht das Arbeitsrecht insgesamt, sondern das Tarifvertragsrecht im engeren Sinn, also die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmern. Das Individualarbeitsrecht wird als Employment Law bezeichnet. Das Labor Law ist das Bundesrecht. Es handelt sich um kodifiziertes Recht mit einer eigenen Gerichtsbarkeit (Labor Relations Board). Das Individualarbeitsrecht ist nicht kodifiziert und hat keine eigene Gerichtsbarkeit. Zuständig sind die ordentlichen Gerichte.

A. Individualarbeitsrecht

Einschlägig für das Employment Law sind die Rechtsregeln des englischen Common Law, erweitert durch Präzedenzfälle höchstrichterlicher Entscheidungen der Gerichte der Einzelstaaten und der Bundesgerichte. Zur Regelung von Teilbereichen, z. B. der Sicherheit am Arbeitsplatz, existiert eine Vielzahl von teils sich überschneidenden, teils konkurrierenden Einzelgesetzen sowohl auf der Ebene der einzelnen Bundesstaaten als auch auf Bundesebene. Diese Gesetze befassen sich vorwiegend mit der sozialen Absicherung der Arbeitnehmer.

Noch handelt es sich allerdings um S...

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