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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 9 K 4104/99 E

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6b, EStG § 9 Abs. 5, EStG § 19, AO § 42

Werbungskostenabzug für Arbeitszimmer – Nichtgestellung von Büroräumen durch den Arbeitgeber

Leitsatz

  1. Nutzt ein Arbeitnehmer (GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer) für seine berufliche Tätigkeit von ihm angemietete Büroräume in unmittelbarer Nähe seiner Arbeitsstätte, weil der Arbeitgeber ihm keine Arbeitsräume zur Verfügung stellt, liegt hierin kein den Werbungskostenabzug der Raumkosten bei seinen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit ausschließender Gestaltungsmissbrauch.

  2. Es kommt nicht darauf an, ob der Arbeitgeber selbst zur Anmietung der Räume wirtschaftlich in der Lage gewesen wäre.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
WAAAD-76457

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 01.12.2000 - 9 K 4104/99 E

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