Nicht ausgleichsfähige Verluste aus gewerblicher
Tierzucht/Tierhaltung
Leitsatz
Bedenken gegen das Fortbestehen
der Verlustausgleichsbeschränkung des § 15 Abs. 4 EStG nach Aufgabe der
Beteiligung an einer PersG, die auch gewerbliche Tierzucht/Tierhaltung
betreibt, können nicht im Verfahren über die Feststellung der vortragsfähigen
nicht ausgleichsfähigen Verluste überprüft werden, sondern allein im
ESt-Festsetzungsverfahren.
Ein nicht ausgeglichener Verlust
aus gewerblicher Tierzucht oder Tierhaltung ist gesondert festzustellen.
Gesetzliche Grundlage für die Verlustfeststellung ist die
Rechtsfolgenverweisung aus § 10d EStG i.V.m. § 15 Abs. 4 Satz 2 EStG.
Fundstelle(n): EFG 2011 S. 1060 Nr. 12 MAAAD-76456
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 15.12.2010 - 9 K 299/08
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