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Das Bürgschaftsrecht in Südafrika
I. Einführung
Sowohl in geschäftlichen als auch in privaten Transaktionen kann der Gläubiger Sicherheiten für die Bezahlung seiner Forderungen verlangen, um das Risiko, dass der Schuldner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt, zu verringern. Dies kann auf mehrere Arten geschehen. Zum einen gibt es die Möglichkeit, durch Forderungsabtretung oder auch Pfandrechtsbestellung, Grundbucheintragungen oder Sicherheitsübereignung Sicherheit zu leisten, welche der Gläubiger im Wege der Zwangsvollstreckung oder durch Zwangsversteigerung verwerten kann, falls die Schuld nicht getilgt wird. Zum anderen gibt es die Möglichkeit der persönlichen Sicherheit. Eine Form davon ist die Bürgschaft, bei der eine dritte Partei, der Bürge, die Verbindlichkeit des Schuldners tilgen muss, falls der Schuldner sie nicht leistet. Dieser Typ der Forderungssicherung wird nachfolgend unter südafrikanischem Recht und als Einleitung unter deutschem Recht dargestellt und rechtsvergleichend untersucht. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf einem generellen Überblick über dieses weitreichende Thema. Aspekte von besonderer Relevanz werden aber detaillierter abgehandelt. Sowohl das deut...