Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der zeitlichen Zuordnung eines Gewinns aus der Veräußerung von GmbH-Anteilen
Leitsatz
Zum Begriff des Veräußerungsgewinns i. S. des § 17 EStG.
Der Zeitpunkt, in dem der Veräußerungsgewinn i. S. des § 17 EStG entsteht, ist der Zeitpunkt, in dem der Erwerber das wirtschaftliche
Eigentum erlangt und der Veräußerer es verliert.
Die Abgeltungswirkung nach § 8 StraBEG gilt nur insoweit, als nach dem ersten Abschnitt des Gesetzes Straf- oder Bußgeldfreiheit
eintritt.
Zum objektiven und subjektiven Tatbestand der Steuerhinterziehung.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): GAAAD-76432
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 17.02.2010 - 4 K 12199/06
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